Österreich (Austria), Professionelle Anleger

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EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)

Überblick

Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR), Teil des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums, steht für Wellington seit ihrer Veröffentlichung im Jahr 2019 im Fokus. Nachdem wir bis März 2021 die erforderlichen Produktangaben und -richtlinien eingeführt haben, bereiten wir uns jetzt aktiv auf die Level-2-Anforderungen vor. Wellington engagiert sich sehr intensiv in Bezug auf die Themen ESG-Integration und Nachhaltigkeit und wird hierbei unternehmensweit von Führungskräften und Aufsichtsgremien im Bereich Sustainable Investment unterstützt. Zudem haben wir eine Arbeitsgruppe zum Aufsichtsrecht für nachhaltige Investitionen und die Zusammenarbeit mit Dritten (Sustainable Investment Regulatory and Third-Party Working Group) eingerichtet, die sich mit den Vorschriften im Bereich Nachhaltigkeit befasst. Unser Ziel ist die Intensivierung der Partnerschaft mit unseren Kunden, um ihnen dabei zu helfen, ihre finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Anlageziele zu erreichen.

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Wendy Cromwell

, CFA

Head of Sustainable Investment
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Meredith Joly

Head of Sustainable Investment, Client Platform
  • Artikel 8 („hellgrün“): Produkte, die unter anderem ökologische oder soziale Merkmale im Sinne von Artikel 8 der SFDR aufweisen.
  • Artikel 9 („dunkelgrün“): Produkte, die sich neben den finanziellen Zielen auch nachhaltige Investitionen oder eine Reduzierung der CO2-Emissionen im Sinne von Artikel 9 der SFDR zum Ziel setzen.

Das Datum des Inkrafttretens dieser Richtlinie wurde vom 10. März 2020 auf den 10. März 2021 geändert, um eine redaktionelle Korrektur vorzunehmen und es mit dem Datum der Anwendung der wichtigsten Bestimmungen (Level 1) der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) in Einklang zu bringen.

AUSSCHLÜSSE

Die folgenden Dokumente enthalten Informationen über die Art von Emittenten, in die unsere Fonds möglicherweise nicht investieren dürfen (als „Ausschlüsse“ bezeichnet). Informationen darüber, ob und wie Ausschlüsse von den einzelnen Fonds angewendet werden, sind in den Verkaufsprospekten der Fonds in den Abschnitten über die Anlageziele und die Anlagepolitik zu finden.

DokumentennameDatum des InkrafttretensDownload
Wellington Management Exclusion Policy09/01/2022PDF (EN)
Modern Slavery Assessment01/07/2022PDF (EN)

 

Nachhaltige anlagen

Im Rahmen unseres ganzheitlichen Ansatzes nutzen wir Erkenntnisse zu potenziellen Investments aus der Perspektive fundamentaler Aktien-, Renten- und Nachhaltigkeitsanalysen. Um die Ziele unserer Kunden zu erreichen, integrieren wir Nachhaltigkeitsresearch und den Dialog mit Portfoliounternehmen in unsere gesamte Investmentplattform.

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